Update 11. September 2026: Nach dem Kabinettsentwurf der Einkommensteuerreform 2027 (Beschluss vom 02.09.2026) steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro und der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro (2028: 12.900 Euro). Für Werkstudenten heißt das: noch mehr Verdienst bleibt komplett steuerfrei, und die Pauschale deckt Werbungskosten häufiger ohne Einzelnachweis ab. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Warum eine Steuererklärung lohnt
Als Werkstudent lohnt sich die Steuererklärung fast immer. Studienkosten, Fahrtkosten und Arbeitsmittel können abgesetzt werden. Im Durchschnitt bekommen Studierende 300–900 Euro zurück.
Pflicht oder freiwillig?
Wenn du als Werkstudent Lohnsteuer gezahlt hast, ist die Steuererklärung freiwillig – aber sehr empfehlenswert. Pflicht wird sie bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder bestimmten Nebeneinkünften.
Diese Kosten absetzen
Studiengebühren, Fachliteratur, Laptop und Software, Fahrtkosten zur Uni und Arbeit, Arbeitszimmer (anteilig) und Kontoführungsgebühren. Im Zweitstudium (Master) sind das Werbungskosten, im Erststudium Sonderausgaben.
So gehst du vor
Registriere dich bei ELSTER (kostenlos) oder nutze eine Steuersoftware wie Taxfix oder WISO. Trage deine Lohnsteuerbescheinigung ein, füge Werbungskosten und Sonderausgaben hinzu und sende ab.
Fristen beachten
Die freiwillige Steuererklärung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Nutze diese Möglichkeit, auch für vergangene Jahre als Werkstudent.